Mindestens einmal sollte man ja zum Zahnarzt gehen. Für die meisten heißt es deshalb während dem Zivildienst geht es zum Zahnarzt. Ihr dürft als "Krankenversicherungskarte" nicht das Formular nehmen, dass ihr für den Allgemeinmediziner bekommt. Es gibt ein seperates extra für den Zahnarzt. Für
Zivis gilt das gleiche bei diesem Arzt wie beim Allgemeinen. Ihr müsst (Stand heute) keine Praxisgebühr bezahlen.